
Wer kann bei der LudwigsTafel einkaufen?
In den Läden der LudwigsTafel sind Menschen willkommen, die
- armutsgefährdet bzw. wirtschaftlich benachteiligt sind.
- in Ludwigsburg, Kornwestheim oder in einer der unten genannten Nachbargemeinden leben.
Konkret müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Kund*innen der LudwigsTafel müssen einen der folgenden Aspekte erfüllen:
- Sozialhilfe/Grundsicherung
- Bürgergeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Miet-/Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
- Haushalt mit geringen Einkommen oder Renten (inklusive Bescheinigung von Caritas oder Diakonie)
2. Kund*innen der LudwigsTafel müssen in einer dieser Städte oder Gemeinden gemeldet sein:
- Asperg
- Freiberg am Neckar
- Kornwestheim
- Ludwigsburg
- Markgröningen
- Möglingen
- Remseck
- Tamm
Wichtig: Was benötige ich für den Tafelausweis?
Um im Tafelladen einkaufen zu können, bringen Sie Ihren Bescheid vom Landratsamt oder Berechtigungsschein von Caritas oder Diakonie sowie Ihren Ausweis mit.
Bescheid für Sozialhilfe/Grundsicherung:
Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich Besondere Soziale Hilfen
Hindenburgstraße 30
71638 Ludwigsburg
Bescheid als Bezieher*in von Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Landratsamt Ludwigsburg
Jobcenter
Hindenburgstraße 4
71638 Ludwigsburg
Berechtigungsschein für Haushalte mit geringem Einkommen oder kleiner Rente:
Caritas-Zentrum Ludwigsburg
Allgemeine Sozialberatung
Eberhardstraße 29
71634 Ludwigsburg
Tel. 07141 97505-0
Diakonie Kreisdiakonieverband Ludwigsburg
Sozial- und Lebensberatung
Montag 08:30 – 10:00 Uhr
Tel. 07141 9542-0
LudwigsTafel-Tafelausweis abholen.
Mit dem Berechtigungsschein bzw. Bescheid vom Landratsamt und Ihrem Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis) stellen wir Ihnen während der normalen Öffnungszeiten in unserer Zentrale in der Saarstr. 25 in Ludwigsburg, oder im Martinistüble, unserem Kornwestheimer Laden in der Johannesstraße 27, einen Tafelausweis aus, den Sie bei jedem Einkauf vorlegen müssen.
Es gelten folgende Bedingungen und Regeln:
- Der Tafelausweis darf nur von Ihnen und Ihrem oder Ihrer registrierten Partner*in genutzt werden.
- Jede*r Kund*in erhält einen fest zugewiesenen Einkaufstag pro Woche. Ein Wechsel ist nur nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich, z. B. Schulbescheinigung.
- Der Tafelausweis gilt befristet und muss nach Ablauf neu beantragt werden.
- Wenn Sie den Tafelausweis verloren haben, müssen Sie im Tafelladen gegen eine Gebühr von 5 Euro eine neue beantragen.
- Die Ladenleitung ist berechtigt, den Tafelausweis einzuziehen, wenn Sie gegen die Regeln der LudwigsTafel verstoßen.